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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2007 - L 1 SF 116/07   

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https://dejure.org/2007,22138
LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2007 - L 1 SF 116/07 (https://dejure.org/2007,22138)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2007 - L 1 SF 116/07 (https://dejure.org/2007,22138)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 (https://dejure.org/2007,22138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer instanzbeendenden Hauptsacheentscheidung als Grund für die Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Zulässigkeit einer Vornahme richterlicher Amtshandlungen bis zur Erledigung eines Ablehnungsgesuchs bei rechtsmissbräuchlicher Stellung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Richterablehnung im sozialgerichtlichen Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 54/94

    Begründung eines Verfahrensmangels durch die Verwertung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2007 - L 1 SF 116/07
    Vor allem auch für den Fall, dass das Gesuch nicht begründet ist, müssen die Beteiligten noch die Möglichkeit haben, ihr Verhalten auf die veränderte Prozesslage einzustellen (für die Ablehnung von Sachverständigen BSG SozR 3-1500 § 170 Nr. 5).
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2007 - L 1 SF 116/07
    Zwar nennt die Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 2 ZPO (BT-Drucks. 15/1508 S. 16) als Beispielsfall missbräuchlich gestellte Ablehnungsgesuche, bei denen eine Verzögerung vermieden werden soll.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2007 - L 1 SF 116/07
    Das Recht auf den gesetzlichen Richter verlangt, dass im Verfahrensrecht Vorsorge dafür getroffen werden muss, dass im Einzelfall ein Richter, der nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen ist oder abgelehnt werden kann (BVerfGE 21, 139, 145f).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99

    Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2007 - L 1 SF 116/07
    Jedenfalls dies berechtigt den Kläger, an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters zu zweifeln (vgl. entsprechend OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 8 W 1/99 - NJW-RR 2000, 591).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.01.2010 - L 8 B 227/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Heilung eines Verfahrensfehlers - nach

    Zwar ist für den Fall der Richterablehnung nach § 60 SGG i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO umstritten, ob ein Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen Verfahrens ausnahmsweise auch dann zulässig bleibt, wenn der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen die mit der Anbringung des Ablehnungsgesuchs ausgelöste Wartepflicht eine Endentscheidung getroffen hat und die fehlende Entscheidung im Rechtsmittelverfahren relevant ist (vgl. zum Streitstand: Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 46 ZPO Rdnr. 18a und 18b m.w.N.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 60 Rdnr. 11; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 -, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 5557/09
    Der geltend gemachte Verfahrensmangel, das SG habe trotz des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten ehrenamtlichen Richterin S.-R. unter Verletzung der "Wartepflicht" (vgl. § 47 ZPO) entschieden (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 -), ist jedenfalls geheilt (dazu z.B. BSG, Beschluss vom 01. August 2000 - B 9 SB 24/00 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 5558/09
    Der geltend gemachte Verfahrensmangel, das SG habe trotz des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten ehrenamtlichen Richterin S.-R. unter Verletzung der "Wartepflicht" (vgl. § 47 ZPO) entschieden (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 -), ist jedenfalls geheilt (dazu z.B. BSG, Beschluss vom 01. August 2000 - B 9 SB 24/00 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2008 - L 8 B 44/08
    Zwar mag ein Ablehnungsgesuch auch nach einer instanzbeendenden Endentscheidung - ausnahmsweise - weiterhin zulässig sein, wenn ein Verstoß gegen die gemäß § 202 SGG iVm § 47 ZPO durch den Befangenheitsantrag ausgelöste Wartepflicht (und damit ein Verfahrensfehler) vorliegt und dieser Verstoß noch zur Zurückverweisung der Sache an das SG gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG in einem Rechtsmittelverfahren führen kann (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2008 - L 8 B 50/08
    Allerdings ist ein Ablehnungsgesuch auch nach einer die Instanz beendenden Endentscheidung - ausnahmsweise - weiterhin zulässig, wenn ein Verstoß gegen die gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 ZPO durch den Befangenheitsantrag ausgelöste Wartepflicht (und damit ein Verfahrensfehler) vorliegt und dieser Verstoß noch zur Zurückverweisung der Sache an das SG gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG in einem Rechtsmittelverfahren führen kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2008, L 8 B 44/08 SO , vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 , juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 45/08
    Allerdings ist ein Ablehnungsgesuch auch nach einer die Instanz beendenden Endentscheidung - ausnahmsweise - weiterhin zulässig, wenn ein Verstoß gegen die gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 ZPO durch den Befangenheitsantrag ausgelöste Wartepflicht (und damit ein Verfahrensfehler) vorliegt und dieser Verstoß noch zur Zurückverweisung der Sache an das SG gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG in einem Rechtsmittelverfahren führen kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2008, L 8 B 44/08 SO , vgl. auch Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 200 - L 1 SF 116/07 , juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 46/08
    Allerdings ist ein Ablehnungsgesuch auch nach einer die Instanz beendenden Endentscheidung - ausnahmsweise - weiterhin zulässig, wenn ein Verstoß gegen die gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 ZPO durch den Befangenheitsantrag ausgelöste Wartepflicht (und damit ein Verfahrensfehler) vorliegt und dieser Verstoß noch zur Zurückverweisung der Sache an das SG gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG in einem Rechtsmittelverfahren führen kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2008, L 8 B 44/08 SO , vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 , juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08
    Allerdings ist ein Ablehnungsgesuch auch nach einer die Instanz beendenden Endentscheidung - ausnahmsweise - weiterhin zulässig, wenn ein Verstoß gegen die gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 ZPO durch den Befangenheitsantrag ausgelöste Wartepflicht (und damit ein Verfahrensfehler) vorliegt und dieser Verstoß noch zur Zurückverweisung der Sache an das SG gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG in einem Rechtsmittelverfahren führen kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2008, L 8 B 44/08 SO , vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 , juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 49/08
    Allerdings ist ein Ablehnungsgesuch auch nach einer die Instanz beendenden Endentscheidung - ausnahmsweise - weiterhin zulässig, wenn ein Verstoß gegen die gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 ZPO durch den Befangenheitsantrag ausgelöste Wartepflicht (und damit ein Verfahrensfehler) vorliegt und dieser Verstoß noch zur Zurückverweisung der Sache an das SG gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG in einem Rechtsmittelverfahren führen kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2008, L 8 B 44/08 SO , vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 , juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 48/08
    Allerdings ist ein Ablehnungsgesuch auch nach einer die Instanz beendenden Endentscheidung - ausnahmsweise - weiterhin zulässig, wenn ein Verstoß gegen die gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 ZPO durch den Befangenheitsantrag ausgelöste Wartepflicht (und damit ein Verfahrensfehler) vorliegt und dieser Verstoß noch zur Zurückverweisung der Sache an das SG gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG in einem Rechtsmittelverfahren führen kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2008, L 8 B 44/08 SO , vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 , juris).
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